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Roaming - kein Jubel am Handy: Die schwammige Formulierung ''übliche Nutzung'' lässt Raum für erneutes Zulangen!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Flatrate News


Ravensburg (ots) - Eigentlich sollte man meinen, die Nachricht von der Abschaffung der Roaming-Gebühren sei kurz vor der Urlaubssaison eine frohe Botschaft.

Doch das ist sie in Wahrheit nicht.

Erstens gilt die neue Brüsseler Übereinkunft über die Gebühren für mobile Netzdienstleistungen im Ausland erst ab Sommer 2017.

Und zweitens sind einige entscheidende Punkte noch gar nicht geregelt.

Nicht ohne Grund dümpelt das Thema Roaming-Gebühren schon seit Jahren durch die Besprechungszimmer in Brüssel.

Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich lange nicht einig werden. Denn jedes Land will seine nationalen Interessen wahren: Es geht dabei um die umsatzstarke Telekommunikationsbranche, um Arbeitsplätze und den wichtigen Ausbau der Netzinfrastruktur.

Den Telekommunikationsunternehmen, die auch gleichzeitig oft die Netzbetreiber sind, geht es in jedem der EU-Länder schlecht, denn die Internet-Telefonie und die Internet-Datenübertragung haben ihnen viele Einnahmemöglichkeiten genommen.

Die Folge: Es steht weniger Geld zum Netzausbau zur Verfügung. Deutschland ist gerade auf diesem Gebiet deutlich ins Hintertreffen geraten.

Die Roaming-Gebühren waren eine willkommene Gelegenheit, zulangen zu dürfen - ein unhaltbarer Zustand für die Verbraucher.

Mit der Abschaffung der Gebühren ist das eigentliche Problem jedoch noch nicht einmal berührt worden.

Ein Beispiel: Die Deutsche Telekom zahlt an einen spanischen Netzbetreiber Netznutzungsgebühren, damit ein Telekomkunde dort am Strand sein Handy nutzen kann.

Diese Gebühren legt eine spanische Behörde fest und daran kann Brüssel auch in Zukunft nichts ändern.

Das Kernproblem bleibt also, und somit in gewisser Weise auch die Roaming-Gebühren.

Denn die werden ab 2017 nur für die "übliche Nutzung" abgeschafft. Alles, was darüber hinausgeht, wird weiter mit Roaming-Gebühren belastet sein, damit das Minusgeschäft für die Unternehmen nicht zu groß wird.

Die schwammige Formulierung "übliche Nutzung" lässt Raum für erneutes Zulangen.

Pressekontakt:

Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/102275/3060342, Autor siehe obiger Artikel.

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Ravensburg (ots) - Eigentlich sollte man meinen, die Nachricht von der Abschaffung der Roaming-Gebühren sei kurz vor der Urlaubssaison eine frohe Botschaft.

Doch das ist sie in Wahrheit nicht.

Erstens gilt die neue Brüsseler Übereinkunft über die Gebühren für mobile Netzdienstleistungen im Ausland erst ab Sommer 2017.

Und zweitens sind einige entscheidende Punkte noch gar nicht geregelt.

Nicht ohne Grund dümpelt das Thema Roaming-Gebühren schon seit Jahren durch die Besprechungszimmer in Brüssel.

Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich lange nicht einig werden. Denn jedes Land will seine nationalen Interessen wahren: Es geht dabei um die umsatzstarke Telekommunikationsbranche, um Arbeitsplätze und den wichtigen Ausbau der Netzinfrastruktur.

Den Telekommunikationsunternehmen, die auch gleichzeitig oft die Netzbetreiber sind, geht es in jedem der EU-Länder schlecht, denn die Internet-Telefonie und die Internet-Datenübertragung haben ihnen viele Einnahmemöglichkeiten genommen.

Die Folge: Es steht weniger Geld zum Netzausbau zur Verfügung. Deutschland ist gerade auf diesem Gebiet deutlich ins Hintertreffen geraten.

Die Roaming-Gebühren waren eine willkommene Gelegenheit, zulangen zu dürfen - ein unhaltbarer Zustand für die Verbraucher.

Mit der Abschaffung der Gebühren ist das eigentliche Problem jedoch noch nicht einmal berührt worden.

Ein Beispiel: Die Deutsche Telekom zahlt an einen spanischen Netzbetreiber Netznutzungsgebühren, damit ein Telekomkunde dort am Strand sein Handy nutzen kann.

Diese Gebühren legt eine spanische Behörde fest und daran kann Brüssel auch in Zukunft nichts ändern.

Das Kernproblem bleibt also, und somit in gewisser Weise auch die Roaming-Gebühren.

Denn die werden ab 2017 nur für die "übliche Nutzung" abgeschafft. Alles, was darüber hinausgeht, wird weiter mit Roaming-Gebühren belastet sein, damit das Minusgeschäft für die Unternehmen nicht zu groß wird.

Die schwammige Formulierung "übliche Nutzung" lässt Raum für erneutes Zulangen.

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Schwäbische Zeitung
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