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Nebenkosten flattern ins Haus
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Flatrate Infos


In diesen Tagen flattern den Mietern wieder die Nebenkostenabrechnungen ins Haus bzw. sind schon längst eingetroffen. Die Tage bzw. Wochen, in denen die Vermieter die Nebenkostenabrechnungen erstellen ist für den Mieterbund immer eine stressige Zeit, weil viele Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden sind und sich zunächst einmal vertrauensvoll an den Mieterbund wenden und nachfragen, ob sie denn gegen den Vermieterwillen irgendeine Chance haben. Einige Vermieter berechnen teils auch Nebenkosten, die eigentlich keine Nebenkosten sind, also Kosten, die sie selbst tragen müssen.

Nebenkostend steuerliche geltend machen
Was nur wenige Mieter indes wissen ist, dass sie einige der Neben­kosten, die sie mit der Miete zahlen, beim Finanzamt steuerlich geltend machen können. Und zwar betrifft dies Nebenkosten wie die Aufwendungen für den Hausmeister, für den Schorn­steinfeger, für die Haus­reinigung, für die Aufzugs-, für die Heizungs­wartung und für die Pflege der Außen­anlagen und Schnee­räumung. Diese Posten können Mieter im Mantelbogen zur Steuererklärung 2012 in den Zeilen 72 bis 76 angegeben. Das Problem ist meist jedoch, dass die Nebenkostenabrechnung zum Zeitpunkt der Abgabe bzw. Erstellung der Steuererklärung noch nicht da ist. Aus diesem Grund gibt es noch eine zweite Möglich­keit, und zwar können die Mieter die Beträge angegeben, die sie für das Jahr im Voraus geleistet haben.

Sonstige Nebenkosten
Wer möchte, der kann natürlich seine Ansprüche an die Finanzbehörde auch erst dann geltend machen, wenn die Abrechnung des Vermieters vorliegt. Das heißt die Nebenkosten für 2012 werden dann einfach in der Steuererklärung 2013 aufgeführt. Nicht geltend machen kann der Mieter die Höhe der Kosten für seinen Anteil an der Gebäudeversicherung. Für den Fall, dass der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umgelegt hat, ist ihm dies aber auch nicht möglich. Daher hat der Vermieter die Wahl, ob er die Kosten für die Gebäudeversicherung entweder beim Finanzamt direkt geltend macht oder auf die Mieter umlegt. Informationen über andere Mietangelegenheiten gibt es auf www.newstime-blog.de.

arboro UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Zoran Artmagic
Adresse: Brückenstr. 4
74078 Heilbronn
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7131 390 34 41
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E-Mail: blog(@)arboro.de

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In diesen Tagen flattern den Mietern wieder die Nebenkostenabrechnungen ins Haus bzw. sind schon längst eingetroffen. Die Tage bzw. Wochen, in denen die Vermieter die Nebenkostenabrechnungen erstellen ist für den Mieterbund immer eine stressige Zeit, weil viele Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden sind und sich zunächst einmal vertrauensvoll an den Mieterbund wenden und nachfragen, ob sie denn gegen den Vermieterwillen irgendeine Chance haben. Einige Vermieter berechnen teils auch Nebenkosten, die eigentlich keine Nebenkosten sind, also Kosten, die sie selbst tragen müssen.

Nebenkostend steuerliche geltend machen
Was nur wenige Mieter indes wissen ist, dass sie einige der Neben­kosten, die sie mit der Miete zahlen, beim Finanzamt steuerlich geltend machen können. Und zwar betrifft dies Nebenkosten wie die Aufwendungen für den Hausmeister, für den Schorn­steinfeger, für die Haus­reinigung, für die Aufzugs-, für die Heizungs­wartung und für die Pflege der Außen­anlagen und Schnee­räumung. Diese Posten können Mieter im Mantelbogen zur Steuererklärung 2012 in den Zeilen 72 bis 76 angegeben. Das Problem ist meist jedoch, dass die Nebenkostenabrechnung zum Zeitpunkt der Abgabe bzw. Erstellung der Steuererklärung noch nicht da ist. Aus diesem Grund gibt es noch eine zweite Möglich­keit, und zwar können die Mieter die Beträge angegeben, die sie für das Jahr im Voraus geleistet haben.

Sonstige Nebenkosten
Wer möchte, der kann natürlich seine Ansprüche an die Finanzbehörde auch erst dann geltend machen, wenn die Abrechnung des Vermieters vorliegt. Das heißt die Nebenkosten für 2012 werden dann einfach in der Steuererklärung 2013 aufgeführt. Nicht geltend machen kann der Mieter die Höhe der Kosten für seinen Anteil an der Gebäudeversicherung. Für den Fall, dass der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umgelegt hat, ist ihm dies aber auch nicht möglich. Daher hat der Vermieter die Wahl, ob er die Kosten für die Gebäudeversicherung entweder beim Finanzamt direkt geltend macht oder auf die Mieter umlegt. Informationen über andere Mietangelegenheiten gibt es auf www.newstime-blog.de.

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