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Flatrate - Seite - News ! Kapitalversicherung: Solidität und gute Erträge

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Flatrate-Central.de

Flatrate Infos
Freie-PM.de: OVB Themendienst Investment & Vorsorge

Kapitalversicherung: Solidität und gute Erträge
- Garantiezins: 1,75 Prozent nur noch bis Silvester 2014
- Altersvorsorge: Vermögensaufbau dank Überschüsse und Garantiezins
- Kapitalpolice: Steuervorteil bei Auszahlung der Ablaufleistung
- Private Rentenversicherung: Fiskus interessiert allein der Ertragsanteil

Köln, 30. Oktober 2014 - Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 sind die Renditen festverzinslicher Wertpapiere gesunken. Den stärksten Rückgang verzeichneten Staatsanleihen - insbesondere jene, die als sehr sicher gelten. "Eine Bundesanleihe mit 10 Jahren Laufzeit bringt momentan eine Gesamtverzinsung von spürbar weniger als 1 Prozent. Inflationsbereinigt und nach Steuern bleibt unter dem Strich nicht viel übrig", erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.

Garantiezins sinkt um 0,5 Prozentpunkte
Die heute historisch niedrigen Renditen haben Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge. So sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins, umgangssprachlich oft auch "Garantiezins" genannt, für ab dem 1. Januar 2015 neu abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenpolicen von jetzt 1,75 auf 1,25 Prozent. Folge für Policen-Sparer, die dann einen Vertrag neu abschließen: Die garantierten Leistungen bei Kapital- und privaten Rentenversicherungen fallen niedriger aus. Wer also Bedarf im Hinblick auf private Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz hat und sich "den höheren Garantiezins sichern möchte, sollte nicht zu lange warten und seinen Vertrag noch bis Jahresende unter Dach und Fach bringen", rät OVB Experte Gruhn. Übrigens: Laufende Verträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen. In der Vergangenheit betrug der Höchstrechnungszins bis 4 Prozent. "Daran wird nicht gerüttelt", betont Gruhn.

Höchstrechnungszins nicht allein ausschlaggebend für Ertragsstärke
Für den OVB Strategen sind Kapitalpolicen und private Rentenversicherungen nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Dabei ist der Höchstrechnungszins allein nicht ausschlaggebend für die Ertragsstärke einer Kapital-Versicherung. Deren Rentabilität ergibt sich hauptsächlich aus der laufenden Überschussbeteiligung sowie auf Basis der Schlussüberschüsse. "Nach wie vor erzielen gute Lebensversicherer eine Beitragsrendite von rund 4 Prozent. Dadurch lässt sich auch inflationsbereinigt und nach Steuern ein spürbarer Zuwachs des Altersvorsorgevermögens erreichen", erklärt Philipp Gruhn.

Nicht zuletzt der Hinterbliebenenschutz ist ein bedeutsamer Grund für den Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung. Denn bei Tod des Versicherungsnehmers steht den Begünstigten, in der Regel sind das Familienangehörige, zumindest die Versicherungssumme zur Verfügung. "Mit ihr können hinterbliebene Ehepartner und Kinder zum Beispiel ein Hypotheken-Darlehen entschulden und so ihr Eigenheim bewahren", erklärt OVB Experte Gruhn. Größter Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die Abdeckung des sogenannten Langlebigkeitsrisiko. Denn der Versicherer zahlt die Rente bis zum Lebensende, unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird.

Günstige Ertragsanteilbesteuerung bei privaten Rentenpolicen
In der Regel sind private Rentenversicherungen mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet. Der Versicherte kann sich zwischen einer lebenslangen Rente und der Einmalzahlung bei Vertragsende entscheiden. "Erfahrungsgemäß wählen die Meisten lebenslange Zahlungen, um so die gesetzliche Rente aufzubessern", weiß Philipp Gruhn. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Denn falls die Beiträge zu einer Rentenversicherung während der Ansparzeit nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, greift das Finanzamt auf die späteren Rentenzahlungen nur über den sogenannten Ertragsanteil zu. "Somit unterliegt nur ein Bruchteil der Rente der Besteuerung", erklärt OVB Experte Gruhn.

Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, in welchem Alter zum ersten Mal die Zahlung einer Privatrente erfolgt. Faustformel: je später der Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsanteil und somit auch die Steuerlast. Beispiel: Erfolgt die erste Rentenzahlung mit vollendetem 60. Lebensjahr des Versicherten, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 22 Prozent, beim Rentenbeginn ab dem 67. Geburtstag nur 17 Prozent. So will es § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Kapital-Lebensversicherung ebenfalls mit Steuervergünstigungen
Die steuerlichen Vorgaben für Kapital-Lebensversicherungen sowie für private Rentenpolicen, sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, sind in den vergangenen Jahren wiederholt geändert worden. Gleichwohl "haben Versicherte, die sich bei Vertragsende das gesamte Versorgungsvermögen überweisen lassen, weiterhin erkennbare Steuervorteile", sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Die Details:

-Der steuerpflichtige Ertrag einer kapitalbildenden Versicherung ergibt sich, indem von der Ablaufleistung bei Vertragsende die insgesamt gezahlten Beiträge abgezogen werden.
-Der Versicherte muss nur die Hälfte des Differenzbetrags versteuern, sofern der Vertrag ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, die Zahlung der Ablaufleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte.
-Wurde der Versicherungsvertrag nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen, muss der Versicherte mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben, damit nur die Hälfte des Differenzbetrags besteuert wird.
-Ausschlaggebend ist der persönliche Einkommensteuersatz des Versicherten.

Obwohl der Fiskus, im Gegensatz zu früher, Versicherte nicht völlig unbehelligt lässt, ist sein Zugriff in den meisten Fällen sehr überschaubar. Denn "in der Regel haben Ruheständler einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während ihres Erwerbslebens. Deshalb ist der Anteil, den das Finanzamt von der Ablaufleistung einer Kapital-Police oder lebenslangen Rentenzahlungen erhält, vergleichsweise gering", ist Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG überzeugt.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema "Private Altersvorsorge"
Keine Beitragserhöhung: Ein freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss nach Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung keine höheren Krankenkassenbeiträge zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 327/10 B ER).
Lebenspolice verwertungssicher: Sofern ein über Jahre Selbstständiger wegen seiner Schwerbehinderung Arbeitslosengeld II beantragen muss, handelt es sich um einen Härtefall. Eine laufende Kapital-Lebensversicherung muss dann nicht verkauft und verwertet werden (Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 35/08 R).
Keine Einnahme: Erhält ein Selbstständiger bzw. Freiberufler (im vorliegenden Fall ein Arzt) von einem "Kunden" (im vorliegenden Fall einer Patientin) eine Rente geschenkt, so ist dies nicht grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Begründung: Die Voraussetzung für eine Steuerpflicht, nach der die finanzielle Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb (hier: der Arztpraxis) haben muss, ist im vorliegenden Fall nicht gegeben (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 2713/07).

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter http://www.ovb.de/themendienst/garantiezins

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.363 Finanzberatern rund 631.000 Kunden (Stand: 30. Juni 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
Internet: www.ovb.de

Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit 3,1 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.100 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2013 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 204,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,2 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.
Internet: www.ovb.eu
Finanzdienstleister
OVB Vermögensberatung AG
Antje Schweitzer
Heumarkt 1
50667 Köln
aschweitzer@ovb.de
0221 - 2015 153
http://www.ovb.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


OVB Themendienst Investment & Vorsorge

Kapitalversicherung: Solidität und gute Erträge
- Garantiezins: 1,75 Prozent nur noch bis Silvester 2014
- Altersvorsorge: Vermögensaufbau dank Überschüsse und Garantiezins
- Kapitalpolice: Steuervorteil bei Auszahlung der Ablaufleistung
- Private Rentenversicherung: Fiskus interessiert allein der Ertragsanteil

Köln, 30. Oktober 2014 - Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 sind die Renditen festverzinslicher Wertpapiere gesunken. Den stärksten Rückgang verzeichneten Staatsanleihen - insbesondere jene, die als sehr sicher gelten. "Eine Bundesanleihe mit 10 Jahren Laufzeit bringt momentan eine Gesamtverzinsung von spürbar weniger als 1 Prozent. Inflationsbereinigt und nach Steuern bleibt unter dem Strich nicht viel übrig", erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.

Garantiezins sinkt um 0,5 Prozentpunkte
Die heute historisch niedrigen Renditen haben Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge. So sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins, umgangssprachlich oft auch "Garantiezins" genannt, für ab dem 1. Januar 2015 neu abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenpolicen von jetzt 1,75 auf 1,25 Prozent. Folge für Policen-Sparer, die dann einen Vertrag neu abschließen: Die garantierten Leistungen bei Kapital- und privaten Rentenversicherungen fallen niedriger aus. Wer also Bedarf im Hinblick auf private Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz hat und sich "den höheren Garantiezins sichern möchte, sollte nicht zu lange warten und seinen Vertrag noch bis Jahresende unter Dach und Fach bringen", rät OVB Experte Gruhn. Übrigens: Laufende Verträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen. In der Vergangenheit betrug der Höchstrechnungszins bis 4 Prozent. "Daran wird nicht gerüttelt", betont Gruhn.

Höchstrechnungszins nicht allein ausschlaggebend für Ertragsstärke
Für den OVB Strategen sind Kapitalpolicen und private Rentenversicherungen nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Dabei ist der Höchstrechnungszins allein nicht ausschlaggebend für die Ertragsstärke einer Kapital-Versicherung. Deren Rentabilität ergibt sich hauptsächlich aus der laufenden Überschussbeteiligung sowie auf Basis der Schlussüberschüsse. "Nach wie vor erzielen gute Lebensversicherer eine Beitragsrendite von rund 4 Prozent. Dadurch lässt sich auch inflationsbereinigt und nach Steuern ein spürbarer Zuwachs des Altersvorsorgevermögens erreichen", erklärt Philipp Gruhn.

Nicht zuletzt der Hinterbliebenenschutz ist ein bedeutsamer Grund für den Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung. Denn bei Tod des Versicherungsnehmers steht den Begünstigten, in der Regel sind das Familienangehörige, zumindest die Versicherungssumme zur Verfügung. "Mit ihr können hinterbliebene Ehepartner und Kinder zum Beispiel ein Hypotheken-Darlehen entschulden und so ihr Eigenheim bewahren", erklärt OVB Experte Gruhn. Größter Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die Abdeckung des sogenannten Langlebigkeitsrisiko. Denn der Versicherer zahlt die Rente bis zum Lebensende, unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird.

Günstige Ertragsanteilbesteuerung bei privaten Rentenpolicen
In der Regel sind private Rentenversicherungen mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet. Der Versicherte kann sich zwischen einer lebenslangen Rente und der Einmalzahlung bei Vertragsende entscheiden. "Erfahrungsgemäß wählen die Meisten lebenslange Zahlungen, um so die gesetzliche Rente aufzubessern", weiß Philipp Gruhn. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Denn falls die Beiträge zu einer Rentenversicherung während der Ansparzeit nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, greift das Finanzamt auf die späteren Rentenzahlungen nur über den sogenannten Ertragsanteil zu. "Somit unterliegt nur ein Bruchteil der Rente der Besteuerung", erklärt OVB Experte Gruhn.

Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, in welchem Alter zum ersten Mal die Zahlung einer Privatrente erfolgt. Faustformel: je später der Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsanteil und somit auch die Steuerlast. Beispiel: Erfolgt die erste Rentenzahlung mit vollendetem 60. Lebensjahr des Versicherten, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 22 Prozent, beim Rentenbeginn ab dem 67. Geburtstag nur 17 Prozent. So will es § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Kapital-Lebensversicherung ebenfalls mit Steuervergünstigungen
Die steuerlichen Vorgaben für Kapital-Lebensversicherungen sowie für private Rentenpolicen, sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, sind in den vergangenen Jahren wiederholt geändert worden. Gleichwohl "haben Versicherte, die sich bei Vertragsende das gesamte Versorgungsvermögen überweisen lassen, weiterhin erkennbare Steuervorteile", sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Die Details:

-Der steuerpflichtige Ertrag einer kapitalbildenden Versicherung ergibt sich, indem von der Ablaufleistung bei Vertragsende die insgesamt gezahlten Beiträge abgezogen werden.
-Der Versicherte muss nur die Hälfte des Differenzbetrags versteuern, sofern der Vertrag ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, die Zahlung der Ablaufleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte.
-Wurde der Versicherungsvertrag nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen, muss der Versicherte mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben, damit nur die Hälfte des Differenzbetrags besteuert wird.
-Ausschlaggebend ist der persönliche Einkommensteuersatz des Versicherten.

Obwohl der Fiskus, im Gegensatz zu früher, Versicherte nicht völlig unbehelligt lässt, ist sein Zugriff in den meisten Fällen sehr überschaubar. Denn "in der Regel haben Ruheständler einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während ihres Erwerbslebens. Deshalb ist der Anteil, den das Finanzamt von der Ablaufleistung einer Kapital-Police oder lebenslangen Rentenzahlungen erhält, vergleichsweise gering", ist Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG überzeugt.

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Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema "Private Altersvorsorge"
Keine Beitragserhöhung: Ein freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss nach Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung keine höheren Krankenkassenbeiträge zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 327/10 B ER).
Lebenspolice verwertungssicher: Sofern ein über Jahre Selbstständiger wegen seiner Schwerbehinderung Arbeitslosengeld II beantragen muss, handelt es sich um einen Härtefall. Eine laufende Kapital-Lebensversicherung muss dann nicht verkauft und verwertet werden (Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 35/08 R).
Keine Einnahme: Erhält ein Selbstständiger bzw. Freiberufler (im vorliegenden Fall ein Arzt) von einem "Kunden" (im vorliegenden Fall einer Patientin) eine Rente geschenkt, so ist dies nicht grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Begründung: Die Voraussetzung für eine Steuerpflicht, nach der die finanzielle Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb (hier: der Arztpraxis) haben muss, ist im vorliegenden Fall nicht gegeben (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 2713/07).

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter http://www.ovb.de/themendienst/garantiezins

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.363 Finanzberatern rund 631.000 Kunden (Stand: 30. Juni 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
Internet: www.ovb.de

Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit 3,1 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.100 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2013 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 204,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,2 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.
Internet: www.ovb.eu
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